Steuerberatung, Lohnabrechnung, Steuerrecht
Unsere Leistungen sind auf Ihre konkreten Verhältnisse wie Branche, Größe und Rechtsform abgestimmt. Wir arbeiten mit Experten aus verschiedenen Fachgebieten zusammen.
Unsere Leistungen sind auf Ihre konkreten Verhältnisse wie Branche, Größe und Rechtsform abgestimmt. Wir arbeiten mit Experten aus verschiedenen Fachgebieten zusammen.
Unterjährig erstellen wir für unsere Mandanten Steuerprognosen, die der aktuellen Geschäftsentwicklung Rechnung tragen. Die laufende Beratung beinhaltet insbesondere die Ausarbeitung von Steuererklärungen und Anmeldungen, die Prüfung von Steuerbescheiden und die Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren. Dazu gehört auch die Durchsetzung Ihrer Interessen bei der Anpassung von Vorauszahlungen, der Erlangung von Stundungen und der Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen. Ferner betreuen wir Sie bei steuerlichen Außenprüfungen und vertreten Sie vor Finanzgerichten.
Für Mandanten, die über kein eigenes Rechnungswesen verfügen, übernehmen wir die komplette Abwicklung der Finanzbuchhaltung. Diese umfasst die Erledigung sämtlicher steuerlicher Pflichten. Wir kontieren nach eingereichten Buchhaltungsbelegen, erfassen diese EDV-mäßig und erstellen betriebswirtschaftliche Auswertungen. Darüber hinaus umfasst unser Dienstleistungsangebot die Beratung in Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfragen sowie Lohnbuchführungen. Wir erstellen Ihre Lohn-/ Gehaltsabrechnungen und übernehmen weitere lohnspezifische Bestimmungen. Diese übertragen wir dann direkt an die Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger.
Wir erstellen Jahresabschlüsse, Gewinnermittlungen und Sonderbilanzen (z. B. Eröffnungs-, Zwischen- oder Liquidationsbilanzen) unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung unserer Mandanten. Vor dem Hintergrund, dass Kreditinstitute Ihre Finanzierungsentscheidungen in zunehmendem Maße von der Qualität und Aussagekraft der Jahresabschlüsse abhängig machen müssen („Basel II„), verschaffen wir unseren Mandanten durch individuell erstellte Bilanzberichte bestmögliche Voraussetzungen. Im Rahmen von Abschlussbesprechungen wird die steuerliche und betriebliche Situation mit den Mandanten, insbesondere auch im Hinblick auf die Veränderungen durch „Basel II“, im Einzelnen erörtert und analysiert.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Steuerstrafrechts. Schon vor der Einleitung von Ermittlungen unterstützen wir Sie bei der Abfassung einer Strafbefreienden Selbstanzeige. Im Falle eines bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahrens vertreten wir Sie, in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten, bei den Verhandlungen mit den Steuerfahndungsstellen der Finanzämter sowie den Staatsanwaltschaften und übernehmen Ihre Verteidigung vor Gericht, falls es zu einer Anklage kommen sollte.
Wir möchten Sie kennelernen. Unsere Steuerberater freuen sich auf ein persönliches Gespräch in unserer Steuerkanzlei in Köln oder bei Ihnen vor Ort. Lernen Sie ein kompetenten und freundliches Team kennen.